Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2024
Sonstiges
14.08.2024
Sonstiges
04.07.2024
Sonstiges
12.04.2024
Sonstiges
16.02.2024
Sonstiges
13.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.03.2023
Sonstiges
14.03.2023
Sonstiges
08.11.2022
Sonstiges
16.09.2021
Sonstiges
18.06.2021
Eröffnungen
25.02.2021
Sicherungsmaßnahmen
21.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
20.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.04.2015 bis zum 31.12.2015
01.04.2015
Neueintragungen